Mit dem Eintritt in den Kindergarten macht jedes Kind seinen ersten Schritt in eine größere Gemeinschaft. Die Erfahrung in dieser „Gesellschaft“ ist ein Grundstein für das Verhalten als Erwachsener in unserer Gesellschaft.
Da „Kindergarten-Erfahrung“ immer auch „Gesellschafts-Erfahrung“ ist, ergeben sich daraus für uns verschiedene wichtige Erziehungsziele für die pädagogische Arbeit im Kindergarten:
Der ganzheitliche und situationsorientierte Ansatz
Kinder haben von Beginn an eigene Rechte und vollziehen die für ihre Entwicklung und Entfaltung notwendigen Schritte eigeninitiativ. Die Erwachsenen sind dafür verantwortlich, Kinder in ihrem Streben nach Weiterentwicklung zu unterstützen und fördern, unter anderem durch verlässliche Beziehungen, die an keine Bedingungen gebunden sind und durch ein anregendes Umfeld.
Ziel dieser Pädagogik ist es, den Kindern zu ermöglichen, sich und ihre Umwelt zu fühlen, begreifen und verstehen sowie ihre Handlungsmöglichkeiten zu entdecken.
Pädagogische Schwerpunkte
- Sozial-emotionale Fähigkeiten und Fertigkeiten, emotionale Sicherheit in der Kindergruppe, Eigeninitiative, Selbstbestimmung und Interesse, demokratisches und geschlechtergerechtes Verhalten, Konfliktfähigkeit
- Kognitive Fähigkeiten und Fertigkeiten, Lern- und Konzentrationsbereitschaft, Problemlösefähigkeit, differenzierte Wahrnehmung
- Alltagspraktische Fähigkeiten und Fertigkeiten
- Das Erlernen und Anwenden der Sprache (Kommunikationsfähigkeit)
- Bewegung in geeigneter Lernumgebung und Atmosphäre
Eine ausführliche Beschreibung dieser Ziele kann in unserem Pädagogischen Konzept (Download) nachgelesen werden
Entgelte
Das monatliche Elternentgelt für Kinder
a) unter drei Jahren richtet sich nach der jeweils gültigen Münchner Kita Förderung (MKF) (siehe Bild 7-8 Stunden) zzgl. Brotzeitgeld 35 €
b) bzw. für Kinder über 3 Jahren 0€ Entgelt durch die MKF zzgl. Brotzeitgeld 45 €
Krippe: Grundsätzlich sind nachfolgende Elternentgelte gemäß der Richtlinie Münchner Kitaförderung vorgesehen.

Wenn ein Nachweis für eine der Ermäßigungen (Ausnahme bei Geschwisterermäßigung, Kinder mit Ordnungsnummer 2) gemäß der Richtlinie erbracht werden kann sich das Elternentgelt wie folgt reduzieren:

Die Personensorgeberechtigten haben dann die Möglichkeit, den jeweiligen Betrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales im Rahmen des Bayerischen Krippengeldes zu beantragen. Dies gilt für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres (bis zum Ende des Krippenjahres).
Bei Bewilligung des Krippengeldes zahlen die Eltern das Krippenentgelt bis zu 100 Euro und erhalten diesen Betrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales erstattet.
Bei Ablehnung des Krippengeldes erfolgt bei Vorliegen eines Ermäßigungstatbestandes die Ermäßigung des Elternentgeltes auf bis zu 0 Euro.
Quelle: